- 1160 - 1263. April 24. ap. urbem veterem (Orvieto). 8 Kal. Maji. Papst Urban IV. erlaubt auf Bitten majoris ducisse Slesie (Anna), dieser einige Güter zum Unterhalte des von ihr aus eignen Mitteln gestifteten Klarenstiftes zu Breslau gegen die Ordensregel einem Kloster (religioso loco - Knoblich Herzogin Anna 99 vermuthet, dass damit das Jakobstift gemeint sei) anzuweisen, an welches sich dann die Nonnen in Zeiten der Noth wenden könnten. Or. P.-A. Klarenstift 19, Heyne Bisthum Breslau I. 472 Anm. 2 aus einer 2ten (jener ganz konformen) Originalausfertigung, die sich im Besitze des verstorbenen Pfarrers Dr. F. Hoffmann befand. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |